Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Angebote und Lieferungen ausschließlich, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Käufers oder Lieferanten gelten nur bei schriftlicher, ausdrücklicher Bestätigung durch uns. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit den Abnehmern und Lieferanten, der diese mit dem ersten Vertragsschluss anerkennt.
2. Lieferungen
Alle Lieferungen sind freibleibend. Festangebote müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.
3. Lieferbedingungen
Für Schäden aus Lieferverzug haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich um einen angemessenen Zeitraum beim Eintritt von höherer Gewalt, Streiks, Aussperrung, Eingriff nationaler oder internationaler Behörden, sowie allen unvorhersehbaren nach Vertragsschluss eintretenden Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies gilt auch für den Fall, dass diese Umstände bei unseren Vorlieferanten eintreten.
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung stehen dem Abnehmer oder Lieferanten nur bei Vorsatz oder Fahrlässigkeıt unsererseits zu. Die Höhe des Schadensersatzes ist auf maximal ein Drittel des vorhersehbaren Schadens, höchstens auf die Hälfte des Auftrags- oder Bestellwertes beschränkt.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige, ordnungsgemäße und vollständige Erfüllung der Verpflichtungen des Abnehmers bzw. Lieferanten voraus. Kommt der Käufer bzw. Lieferant in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr des zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
4. Mängelhaftung
Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich bei Empfang zu prüfen. Mangelrügen, Mengenabweichungen und sonstige Reklamationen gelten nur dann als rechtzeitig, wenn sie bei sichtbaren Mangeln innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang bemustert und gemeldet wurden.
Wir sind zur Kontrolle der gerügten Mängel selbst berechtigt. Bei berechtigten Beanstandungen sind wir berechtigt, dem Abnehmer entweder eine Gutschrift zu erstellen oder Ersatz zu liefern. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Schadensersatzansprüche werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Beanstandete Ware ist sachgemäß und als solche gekennzeichnet beim Empfänger zu lagern. Beanstandete Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßen Transport, Behandlung oder Bearbeitung der Waren beim Käufer entstehen oder dadurch, dass der Käufer die beanstandete Ware eigenmächtig an uns zurückgesandt hat, haben wir nicht zu vertreten und werden von uns nicht ersetzt.
Die an den Abnehmer übergebene Ware ist durch diesen bei Temperaturen zwischen 8° und 12°C zu lagern Der Abnehmer ist verpflichtet, durch entsprechende Schutzmaßnahmen dafür zu sorgen, dass sowohl bei Selbstabholung, als auch bei Abholung durch vom Abnehmer beauftragte Spediteure, die übergebene Ware vor Lichteinwirkung, Staub, Kälte, Wärme, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit geschützt wird. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegen uns sind ausgeschlossen, sofern Mängel und Schäden auf unsachgemäßen Transport oder Lagerung durch den Abnehmer eingetreten sind.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend ist der am Tag der Lieferung gültige Tagespreis. Dieser Preis versteht sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, weiche bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen wird.
Unsere Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum und ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Zinsen in Hohe von 8% p a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. Sind wir in der Lage, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch nur berechtigt uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nimmt der Käufer ein Zahlungsziel in Anspruch, so sind wir berechtigt, auf Kosten des Empfängers Sicherheit für den Kaufpreis zu verlangen, z.B. eine Selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank.
Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns schriftlich anerkannt worden sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. An Firmen, mit denen noch keine dauernde Geschäftsbeziehung besteht, liefern wir nur gegen spesenfreie Nachnahme oder Vorauszahlung.
Bei Hingabe von Schecks gilt die Zahlung erst mit endgütiger Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als erbracht. Zahlungen durch Wechsel sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt, verlängerter Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller uns zustehenden Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldenforderung, die uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen den Käufer zustehen, unser Eigentum. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach Satz 1 zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 25% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen wäre.
Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er uns gegenüber nicht im Verzug ist, veräußern. Dem Käufer aus dem Weiterverkauf zukommende Forderungen gehen auf uns über. Wird unsere Vorbehaltsware zusammen mit fremder Ware veräußert, so gilt ein unserer Vorbehaltsware entsprechender Teil der Kaufpreisforderung bereits als an uns abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf durch uns einzuziehen. Er ist verpflichtet, die so erzielten Einnahmen unverzüglich bis zur Höhe unserer Forderungen an uns abzuführen.
Der Käufer der Vorbehaltsware ist jederzeit auf unser Verlangen hin verpflichtet, uns Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware und die Höhe der durch diese abgetretenen Forderungen zu geben.
7. Gefahrübergang
Die Übergabe der Ware findet auf unserem Betriebsgelände statt. Wird die bestellte Ware nicht auf unserem Betriebsgelände an den Besteller übergeben, so geht die Gefahr des zufälligen Unterganges der Ware in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, als die Ware unser Betriebsgelände zum Zwecke des Transportes verlässt.
8. Leergut und Pfand
Das durch uns an den Abnehmer übergebene Leergut, insbesondere Fässer und Kästen mit der Kennzeichnung und dem Aufdruck des Brauerei Gasthofes Zwönitz, bleibt in unserem Eigentum. Auch bei der Hinterlegung von Barpfand erwirbt der Abnehmer nicht das Eigentum an dem so gekennzeichneten Leergut. Der Abnehmer ist verpflichtet, mit dem übergebenen Leergut sorgfältig umzugehen. Der Abnehmer haftet uns für jede Art der Beschädigung, sowie das Abhandenkommen von übergebenem Leergut auf Schadensersatz. Ebenso haftet er für unbeschädigte und vollständige Rückgabe des übergebenen Leergutes. Der Abnehmer ist verpflichtet das übergebene Leergut nach Aufforderung durch uns in gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben.
Kommt der Abnehmer nach einer durch uns gesetzten Frist der Verpflichtung zur Rückgabe des Leergutes mit der Rückgabe in Verzug, hat er den uns durch die verspätete Rückgabe entstehenden Schaden zu ersetzen, höchstens jedoch bis zum jeweiligen Wiederbeschaffungswert der übergebenen Leergutstucke.
Jede vom Verwendungszweck zuwiderlaufende Verfügung über das Leergut (Veräußerung, Verpfändung etc. ) sowie jede missbräuchliche Benutzung des Leergutes ist zu unterlassen und berechtigt uns bei Zuwiderhandlung zur Geltendmachung des uns dadurch entstandenen Schadens.
Bei Leergut, welches nicht mit dem Aufdruck des Brauerei Gasthofes Zwönitz versehen ist, gelten dieselben Pflichten des Abnehmers wie bei mit Aufdruck Brauerei Gasthof Zwönitz gekennzeichnetem Leergut. Darüber hinaus ist der Abnehmer verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, der uns durch die nicht ordnungsgemäße oder nach Aufforderung nicht rechtzeitige Rückgabe des Leergutes entsteht.
Wir sind nicht verpflichtet, Leergut zurückzunehmen, welches nicht durch uns übergeben worden ist. Gleiches gilt für Leergut, das nicht in unserem Liefersortiment enthalten ist. Wir sind nur verpflichtet, sortiertes Leergut, das heißt Kästen mit den jeweıls dazu vorgesehenen Flaschen zurückzunehmen.
Ab Übergabe des Leergutes bei Versendung des Leergutes auf Verlangen des Abnehmers ab dem Zeitpunkt des Verlassens unseres Betriebsgeländes geht die Gefahr des zufälligen Unterganges des Leergutes auf den Abnehmer über. Soweit durch uns, dem Abnehmer ein Leergutauszug zugestellt wird, gilt dieser als anerkannt, wenn der Abnehmer diesem nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
Nach Beendigung der laufenden Geschäftsbeziehungen hat der Abnehmer innerhalb von 14Tagen sämtliches übergebenes Leergut an uns zurückgeben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat er uns den durch die verspätete Rückgabe entstehenden Schaden zu ersetzen und den Wert des übergebenen und nicht rechtzeitig zurückgegebenen Leergutes zu ersetzen.
9. Geltungsbereich
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung und Tagung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Hotel und dem Gast individuell vereinbart wurden.
10. Zustandekommen des Vertrages
Der Hotelaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Zimmerbuchung), der durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen. Die Bestätigung der Zimmerbuchung erfolgt schriftlich. Erfolgt die Zimmerbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelannahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
11. Preise und Leistungen
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und das Hotel dem zustimmt.
Rechnungen des Hotels sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 2 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Hotel bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann das Hotel eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.
Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
12. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Hotel hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Die Rücktrittspauschale beträgt 100% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 11
Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist. Sofern das Hotel die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Hotel zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Hotel ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Hotel durch anderweitige Verwendungen der Hotelleistungen erwirbt.
Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast das gebuchte Zimmer oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Hotel rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt. Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern das Hotel dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten, hat das Hotel keinen Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Hotel. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
13. Reservierungs– und Stornierungsbedingungen Gaststätte
13.1 Reservierungen sind hinsichtlich der reservierten Zeit und der Anzahl der reserviertenPlätze (d. h. der angekündigten Personen) verbindlich. Sie können Ihre Reservierung jedoch bis spätestens 48 Stunden vor der reservierten Zeit vollständig und 24 Stunden vor der reservierten Zeit teilweise (d. h. hinsichtlich einzelner Plätze/Personen) stornieren, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.
Ausgenommen hiervon sind Firmen- und Familienfeiern, in Verbindung mit der Buchung eines Buffets oder Menüs. In diesem Fall können Sie die Reservierung bis spätestens 14 Tage vor der reservierten Zeit vollständig und bis 48 Stunden vor der reservierten Zeit teilweise (d.h. hinsichtlich einzelner Plätze/Personen) stornieren.
13.2. Erfolgt eine Stornierung nicht spätestens zu dem in Ziffer 13.1 genannten Zeitpunkt, sind wir berechtigt, für jeden nicht in Anspruch genommenen bzw. zu spät stornierten Platz eine pauschale Entschädigung von EUR 25,00 zu berechnen. Das Gleiche gilt, soweit die reservierten Plätze zu der vereinbarten Zeit nicht in Anspruch genommen werden.
13.3 Wir sind berechtigt, die Plätze anderweitig zu vergeben, soweit die reservierten Plätze nicht spätestens 30 Minuten nach der reservierten Zeit in Anspruch genommen werden (d. h. die insoweit angekündigten Gäste nicht erscheinen).
13.4 Die Regelungen in Ziffer 13.2 finden auch Anwendung, wenn die Gäste zwar erscheinen, die reservierten Plätze aber nicht in Anspruch nehmen, sondern unser Restaurant wieder verlassen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass mehr Personen erscheinen als in der Reservierung angekündigt und es uns nicht möglich ist, weitere Plätze bereitzustellen. Wir bitten hierfür um Verständnis, da wir aufgrund unseres Raumkonzeptes und einer bestimmten Raumaufteilung an eine maximale Anzahl von Gästen gebunden sind.
13.5 Stornierungen können nur per Telefon unter der Nummer 037754/59905 oder per Mail: kontaktbrauerei-zwoenitz.de vorgenommen werden.
14. Rücktritt des Hotels
Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine gemäß Ziffer 11 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist das Hotel gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist; eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung vorliegt; das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Hotels nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Hotels gefährdet erscheinen;
der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat; ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird. Das Hotel hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen. In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
15. An- und Abreise
Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer schriftlich bestätigt. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Gebuchte Zimmer sind vom Gast bis spätestens 21 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 21 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen.
16. Haftung
Das Hotel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet das Hotel ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Hotels, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Das Hotel ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben. Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Erfüllungsort
Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Zwönitz.
18. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Chemnitz.
19. Datenschutz
Der Abnehmer erklärt sich durch die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen mit uns ausdrücklich damit einverstanden, dass die zur Auftragsbearbeitung notwendigen Daten, die auch personenbezogene Daten sein können, gespeichert und, soweit dies zur Durchführung und Bearbeitung des Auftrages erforderlich ist, verarbeitet und übermittelt werden.
20. Salvatorische Klausel und Schriftform
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen zur Folge.
Änderungen oder Abweichungen von den vorstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.